Restschuld ermitteln
Prüfen Sie Ihren Tilgungsplan und lassen Sie sich die voraussichtliche Restschuld zum Ablauf der Sollzinsbindung bestätigen.
Bis zum Ende der Zinsbindung ist noch Zeit? Gerade dann lohnt sich ein Blick auf die Restschuld. So können Sie prüfen, ob eine Verlängerung bei Ihrer Bank oder ein Wechsel zu einem anderen Institut sinnvoll ist.
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Prüfen Sie Ihren Tilgungsplan und lassen Sie sich die voraussichtliche Restschuld zum Ablauf der Sollzinsbindung bestätigen.
Vergleichen Sie Angebote mit gleicher Restschuld, Laufzeit und Tilgung. Neben dem Zinssatz sind Sondertilgungen, Bereitstellungszinsen und Flexibilität relevant.
Bei langfristig festgeschriebenen Darlehen kann § 489 BGB unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Kündigungsrecht eröffnen. Die Fristen hängen vom Vertrag ab und müssen individuell geprüft werden.
Berücksichtigen Sie Veränderungen bei Einkommen, Haushalt, Hausgeld und Instandhaltung. Ein niedriger Tilgungssatz kann die Restschuld erhöhen.
Stellen Sie Ihrer bisherigen Bank mögliche Alternativen gegenüber. Die Beratung und Vermittlung erfolgt ohne gesondertes Honorar für Sie. Bei erfolgreicher Vermittlung kann die finanzierende Bank eine Provision zahlen; diese kann wirtschaftlich in die Kreditkonditionen einfließen.
Wie gut ein Angebot ist, hängt unter anderem von Ihrer Restschuld, der Immobilie und Ihrer Bonität ab. Die beste Kondition lässt sich nicht pauschal versprechen.
Lassen Sie Darlehenshöhe, Tilgung und Zinsbindung gemeinsam betrachten. Für die Beratung und Vermittlung zahlen Sie kein gesondertes Honorar.
Bei erfolgreicher Vermittlung kann die finanzierende Bank eine Provision zahlen. Diese kann wirtschaftlich in die Kreditkonditionen einfließen. Zinsen und Erwerbsnebenkosten bleiben möglich.